Dirk Meyer-Claassen
Tel.: (030) 90223-1539
Die Abteilung V ist für die Entwicklungsaufgaben im Bereich der Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung verantwortlich. Ihr vorrangiges Ziel ist es, die Berliner Verwaltung zeitgemäß und technologisch fortschrittlich zu gestalten, um die digitale Transformation aktiv voranzutreiben.
Ihre Aufgaben erstrecken sich über verschiedene Bereiche, die dazu beitragen, das Ziel zu erreichen. Ein zentraler Aspekt ist die Koordinierung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf Landesebene. Dieses Gesetz trägt dazu bei, den Bürgerinnen und Bürgern einen verbesserten Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu bieten. Parallel dazu widmet sich die Abteilung V Grundsatzangelegenheiten des E-Government-Rechts und des Informationstechnikrechts (IKT-Recht), um sicherzustellen, dass die Digitalisierung auf rechtlich fundierten Grundlagen basiert und reibungslos erfolgt.
Die Abteilung V engagiert sich auch aktiv im Bereich des Geschäftsprozessmanagements, um die Abläufe in der Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. In enger Zusammenarbeit mit den Bürger- und Ordnungsämtern sowie anderen relevanten Akteuren übernimmt die Abteilung die gesamtstädtische Steuerung und unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bürgerdienste und Ordnungsämter. Dabei stehen stets das Wohl und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt aller Bemühungen.
Die digitale Barrierefreiheit steht ebenfalls im Fokus der Bemühungen, um die digitalen Dienste für alle zugänglich zu machen, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.